Sprungbeine
Regel: Wenn der Verfluchte einen Hoch- oder Weitsprung durchführen will, muss er dazu eine Probe auf Körperbeherrschung ablegen. Beim Weitsprung schafft es der Verfluchte mit einer unmodifizierten Probe, mit Anlauf 3 Schritt weit zu springen. Für jeden weiteren Schritt ist die Probe um –1 erschwert. Maximal kann der Verfluchte 8 Schritt weit springen. Unter 3 Schritt benötigt er keine Probe. Beim Hochsprung schafft es der Verfluchte mit einer unmodifizierten Probe, mit Anlauf 2 Schritt hoch zu springen. Für jeden weiteren Schritt ist die Probe um –1 erschwert. Maximal kann der Verfluchte 6 Schritt hoch springen. Unter 2 Schritt benötigt er keine Probe.
Ohne Anlauf sind beide Sprungarten zusätzlich um –5 erschwert, und die maximale Sprungweite/- höhe ist um 2 Schritt gesenkt.
Voraussetzungen: Vorteil Verfluchter
AP-Kosten: 15 Abenteuerpunkte
Publikation(en):
Fasar - Brüchiger Frieden, Seite 117